Höchstbeiträge
Die Höchstbeiträge pro Förderbereich sind den Richtlinien zu entnehmen.
Gesuche einreichen
Das Eingabedossier muss digital in einer zusammenhängenden pdf-Datei über die Gesuchsplattform eingereicht werden. Gender- und Diversitätsangaben (gemäss Gender Map des BAK) können in einer separaten Datei hochgeladen werden.
Entwicklung
Die Förderung ist in der Entwicklung in zwei Stufen möglich. Beiträge an die Entwicklung eines Treatments werden in der Entwicklungsstufe 1 beantragt, Projektentwicklungsbeiträge für die Erarbeitung von Drehbüchern und Drehvorlagen in Entwicklungsstufe 2.
Herstellung (inkl. Postproduktion)
Beiträge an die Herstellung (inkl. Postproduktion) werden bis maximal 50 Prozent der kalkulierten Kosten gewährt.
Postproduktion
Beiträge an die Postproduktion werden bis maximal 50 Prozent der kalkulierten Kosten gewährt und nur, wenn vorhergehend die Produktion in der Herstellung nicht gefördert wurde. Das eingereichte visuelle Material muss bereits dramaturgisch gestaltet sein, sodass es einen guten Eindruck des geplanten Filmprojekts zu vermitteln vermag (Mindestdauer des visuellen Materials zwischen 80 und 120 Prozent der geplanten Filmlänge).
Auswertung
Beiträge können an Produktionen geleistet werden, die bereits einen Förderungsbeitrag eines Zentralschweizer Kantons für die Entwicklung, Produktion oder Postproduktion erhalten haben. Antragsberechtigt sind professionell im Verleih tätige Unternehmen, die im öffentlichen Register des Bundesamtes für Kultur eingetragen sind, und Produktionsfirmen. Beiträge sind möglich für die Festivalauswertung, für die Auswertung im Kino mit/ohne Verleih. Der Antrag für die Auswertungsförderung muss spätestens drei Monate nach dem Start der Auswertung eingereicht werden.